...Danach ist auch der Ausgleichsanspruch Art. 7 Abs. 1 FluggastrechteVO auf die Gesamtheit der Fluggäste eines Flugs bezogen und knüpft ebenso wie die anderen Fluggastrechte auf Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen an den Flug an, der annulliert oder verspätet durchgeführt worden ist oder auf dem Fluggästen die Beförderung verweigert worden ist....