...Der Streitgegenstand ist im Regelfall allein nach dem Klägervorbringen zu bestimmen, doch muss bei negativen Feststellungsklagen, die sich gegen entsprechende positive Berühmungen des Beklagten richten und darin ihren Gegenstand finden, auch der Vortrag des Beklagten herangezogen werden, um zu klären, welcher Natur die von ihm beanspruchten Rechte sind (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 29....