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Urteile für Feststellungsklage

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Ein Schaden des Klägers oder seines Lebensgefährten sei nicht erkennbar. 7 Das Landgericht hat die Feststellungsklage abgewiesen, da der Kläger die ernsthafte Möglichkeit des Eintritts eines Schadens nicht hinreichend dargelegt habe....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 29/14
2012-02-22
BAG 5. Senat
...Insoweit ist die Feststellungsklage unzulässig. 29 1. Nach § 181 InsO kann die Feststellung nach Grund, Betrag und Rang der Forderung nur in der Weise begehrt werden, wie die Forderung in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist. Es handelt sich dabei um eine Sachurteilsvoraussetzung....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 232/11 (F)
...Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen. 6 Zur Begründung hat es ausgeführt, dass, soweit es der Klage stattgegeben habe, die Klage als Feststellungsklage zulässig sei....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 45/17
...Die von einer Überwachungsmaßnahme nach § 5 Abs. 1 G 10 Betroffenen sind darauf verwiesen, Feststellungsklage nach § 43 VwGO zu erheben mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit der Überwachungsmaßnahme feststellen zu lassen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 26)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 A 3/16
...Ausgehend von diesen rechtlichen Vorgaben hat das Berufungsgericht im Ergebnis richtig entschieden, so dass die Revision keine Aussicht auf Erfolg hat. 8 a) Das Berufungsgericht hat bei seiner Beurteilung, die Preisbemessung der Beklagten sei wirksam, maßgeblich darauf abgestellt, dass die Beklagte in dem durch die Feststellungsklage zur Überprüfung gestellten Zeitraum 2004 bis 2006 Bezugskostensteigerungen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 76/13
...Die Feststellungsklage ist zulässig. Trotz des Vergangenheitsbezugs der Feststellungsklage liegt das nach § 256 Abs. 2 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse vor. Der verlangte Gegenwartsbezug wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter Vergütungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil erstrebt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 484/08
...Die Feststellungsklage ist zulässig. Die Klägerin hat ein rechtliches Interesse daran, durch das Gericht feststellen zu lassen, dass ihr gegen die Beklagte ein aus dem Jahr 2011 resultierender (Ersatz-)Urlaubsanspruch zusteht (§ 256 Abs. 1 ZPO). Die Feststellungsklage ist nicht wegen des Vorrangs der Leistungsklage unzulässig (grundlegend BAG 12....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 747/14
...., § 417 Rn. 2). 12 Hat der Gläubiger, der aus einem Zug-um-Zug-Titel vollstrecken will, im Hinblick auf §§ 765, 756 ZPO eine Feststellungsklage erhoben mit dem Ziel, festzustellen, dass der Schuldner hinsichtlich der vom Gläubiger Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung befriedigt ist, hängt die materielle Beweiskraft eines daraufhin ergangenen Feststellungsurteils von seiner Rechtskraft ab (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 48/17
...Der Klageantrag erfüllt die Voraussetzungen, an die § 256 Abs. 1 ZPO die Zulässigkeit einer Feststellungsklage knüpft. Feststellungsklagen brauchen sich nicht auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern können einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen - wie hier den Umfang des Urlaubsanspruchs - zum Gegenstand haben (vgl. BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - Rn. 15)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 145/14
...Für die danach allein in Betracht kommende Feststellungsklage fehle es dem Kläger an einem berechtigten Interesse an der begehrten Feststellung. Er habe nicht substantiiert dargelegt, das FA auf Schadenersatz wegen amtspflichtwidrig gestellten Insolvenzantrags in Anspruch nehmen zu wollen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 166/09
...Zwar hat das FG die Feststellungsklage als unzulässig abgewiesen. Das FG hat aber ausgeführt, dass die Klage im Übrigen auch unbegründet wäre. Nach Auffassung des FG hat jedenfalls nicht "die GmbH den PKW erworben", so dass sie der Klägerin die Verfügungsmacht an dem PKW auch nicht habe verschaffen können....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 46/10
...Senat B 12 KR 16/12 R Krankenversicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - landwirtschaftliche Unternehmertätigkeit - versicherungspflichtige Beschäftigung - Hauptberuflichkeit - wirtschaftliche Bedeutung - Arbeitseinkommen - Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Krankenversicherungsträgern - Austragung über Feststellungsklage vor Sozialgerichten 1....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 16/12 R
...In solchen Fällen kann aber die Feststellungsklage zur Klärung einer im Falle des Rückbaus drohenden Rechtsverletzung des Klägers zulässig sein. 2. Ob ein Stilllegungstatbestand im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 2 AEG (juris: AEG 1994) vorliegt, ist auf der Grundlage einer funktions- und nicht einer anlagenbezogenen Betrachtung zu beurteilen. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 21/16
...Nach diesen Grundsätzen ist das erforderliche Feststellungsinteresse gegeben. 18 a) Eine Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage -....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 579/10
...Die Entscheidung über den Weiterbeschäftigungsantrag hätte daher vergleichbar einer allgemeinen Feststellungsklage insoweit zu einer Klärung der Bestandsfrage geführt, denn auch die allgemeine Feststellungsklage hat zum Gegenstand, ob das Arbeitsverhältnis über den durch eine Kündigung bestimmten Auflösungstermin hinaus bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung fortbestanden hat (vgl. zur...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 457/14
...Nach diesen Grundsätzen ist das erforderliche Feststellungsinteresse gegeben. 17 a) Eine Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage -....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 580/10
2010-02-03
BSG 6. Senat
...Die Klage ist als Feststellungsklage gemäß § 55 Abs 1 Nr 1 SGG statthaft. In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass im Recht der GKV juristische und natürliche Personen, die durch untergesetzliche Normen oder deren Fehlen in ihren rechtlich geschützten Belangen betroffen sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine Klage direkt gegen sie richten können....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 30/09 R
2011-12-14
BAG 4. Senat
...Es sei Sinn und Zweck der Gleichstellungsabrede, gleiche Arbeitsbedingungen in dem jeweiligen Konzernunternehmen der DT AG sicherzustellen. 11 Das Arbeitsgericht hat der Feststellungsklage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Mit der vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Revision begehrt die Beklagte weiterhin die Klageabweisung....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 180/10
...Statthafte Klageart für das klägerische Begehren ist die kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage gemäß § 54 Abs 1 S 1 Alt 1, § 55 Abs 1 Nr 1, Abs 2 SGG (vgl zB BSG SozR 4-2600 § 157 Nr 1 RdNr 35 ff, unter Hinweis auf BSG SozR 4-2600 § 2 Nr 6 RdNr 15 ff). 26 3. Auf die Anfechtungsklage der Kläger sind die angefochtenen Bescheide aufzuheben, weil sie rechtswidrig sind....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 14/15 R
...Die Klage ist als Feststellungsklage gemäß § 55 Abs 1 Nr 1 SGG statthaft. In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass im Recht der GKV juristische und natürliche Personen, die durch untergesetzliche Normen oder deren Fehlen in ihren rechtlich geschützten Belangen betroffen sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine Klage direkt gegen sie richten können....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 31/09 R