...In diesem Schreiben teilte die Beklagte dem Kläger ua. mit, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats ende, in dem die Exmatrikulation erfolge, ohne dass es hierzu einer besonderen Kündigung bedürfe, spätestens jedoch nach 25 Fachsemestern. 4 Für Beschäftigte mit Arbeitsverträgen als studentische Aushilfskraft wie den Kläger ist die Arbeitszeit bei der Beklagten nicht wie bei anderen Beschäftigten...