...Zu Recht stelle der 12. Senat des BSG in seinem Urteil vom 16.8.2017 (B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr 31) die beitragsrechtliche Sonderstellung ehrenamtlich Tätiger heraus. Dagegen seien die Beschäftigten hier nicht aus ideellen Gründen tätig, sondern riskierten ihre Gesundheit in gleicher Weise wie alle anderen Beschäftigten, für die die Unternehmer beitragspflichtig seien....