...Die Beschwerde hat keinen Erfolg, der geltend gemachte Verfahrensmangel liegt nicht vor. 5 Das FG hat die Klage zu Recht als unzulässig abgewiesen, weil das FA den Vollzug des festgesetzten Zwangsgelds nach Erfüllung der Verpflichtung eingestellt hat, was ein Absehen von jeder weiteren Maßnahme zur Vereinnahmung des Zwangsgelds bedeutet (Klein/ Brockmeyer, AO, 10. Aufl., § 335 Rz 2, m.w.N.)....