...Der danach gegebene Anspruch der Klägerin auf eine Sonderprämie, deren Voraussetzungen sie unstreitig erfüllt, wird nicht durch eine etwaige Überschreitung des von der NSN S für die Erfüllung der sich aus der BV Sonderprämie ergebenden Ansprüche vorgegebenen Leistungsrahmens in Frage gestellt. 52 a) Es bedarf keiner Entscheidung, ob und ggf. inwieweit bei Betriebsvereinbarungen über finanzielle Leistungen...