...Juli 2005 gegenüber dem Kläger Erbschaftsteuer in Höhe von 43.171 € fest, wobei davon ausgegangen wurde, dass der Kläger zur Steuerklasse III gehört. 4 Der Einspruch, mit dem der Kläger als ehemaliger Adoptivsohn die Zuordnung zur Steuerklasse I, hilfsweise zur Steuerklasse II begehrte, hatte nur hinsichtlich des Hilfsantrags Erfolg. Die Erbschaftsteuer wurde im geänderten Bescheid vom 23....