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Urteile für Erbenhaftung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Zum einen enthalte § 1836 e BGB eine eigenständige Regelung für die Erbenhaftung. Zum anderen wären die Erben auch bei Anwendung von § 1979 BGB nicht besser gestellt. Denn dessen Rechtsfolge, dass Nachlassgläubiger die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit gegen sich gelten lassen müssten, sei an strenge, hier nicht vorliegende Bedingungen geknüpft....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 133/12
...ErbStG gehören nicht nur die Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren, sondern auch die Steuerverbindlichkeiten, die der Erblasser als Steuerpflichtiger durch die Verwirklichung von Steuertatbeständen begründet hat und die mit dem Ablauf des Todesjahres entstehen. 12 a) Der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG setzt ebenso wie die Erbenhaftung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 19/11
...ErbStG gehören nicht nur die Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren, sondern auch die Steuerverbindlichkeiten, die der Erblasser als Steuerpflichtiger durch die Verwirklichung von Steuertatbeständen begründet hat und die mit dem Ablauf des Todesjahres entstehen. 12 a) Der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG setzt ebenso wie die Erbenhaftung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 50/11
...ErbStG gehören nicht nur die Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren, sondern auch die Steuerverbindlichkeiten, die der Erblasser als Steuerpflichtiger durch die Verwirklichung von Steuertatbeständen begründet hat und die mit dem Ablauf des Todesjahres entstehen. 11 a) Der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG setzt ebenso wie die Erbenhaftung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 18/11
.... § 33 Abs. 2 Satz 3 SGB II will indessen den Eintritt von Hilfebedürftigkeit des Unterhaltspflichtigen gerade vermeiden, zumal diese Hilfebedürftigkeit auch Bedeutung für eine mögliche Erbenhaftung (§ 35 SGB II) sowie für die Frage hat, wer Schuldner einer Erstattungsforderung bei unrechtmäßig gewährten Leistungen ist (Sonnhoff in jurisPK-SGB II 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 570/12
...Februar 2011 aufzuheben, hilfsweise, ihm die beschränkte Erbenhaftung vorzubehalten. 26 Das FA beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen. 27 Das FG sei zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Übertragung eines ins Betriebsvermögen eingelegten Grundstücks durch eine Einzelunternehmerin unter dem Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchsrechts als Betriebsaufgabe gemäß § 16 Abs. 3 EStG...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 59/14
...ErbStG gehören nicht nur die Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren, sondern auch die Steuerverbindlichkeiten, die der Erblasser als Steuerpflichtiger durch die Verwirklichung von Steuertatbeständen begründet hat und die mit dem Ablauf des Todesjahres entstehen. 15 a) Der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG setzt ebenso wie die Erbenhaftung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 56/11
...Er hat - wie in den Fällen einer auf den Nachlass beschränkten Erbenhaftung nach §§ 1973, 1990 BGB - die Zwangsvollstreckung in den geschenkten Vermögensgegenstand, um den er bereichert ist, wegen des dem Pflichtteilsberechtigten zustehenden Geldbetrags zu dulden (BGH, Urteile vom 4. Juni 1955 - IV ZR 183/54, BGHZ 17, 336, 339 und vom 10. November 1982 - IVa ZR 29/81, BGHZ 85, 274, 282)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 151/12
...Zivilsenat IV ZB 16/17 Vergütung des Nachlassverwalters: Geltung der Ausschlussfrist nach den Vorschriften über die Vormundschaft; Erbenhaftung Die Ausschlussfrist des § 2 Satz 1 VBVG gilt nicht für die Vergütung des Nachlassverwalters. Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2 werden der Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 16/17
...ErbStG gehören nicht nur die Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren, sondern auch die Steuerverbindlichkeiten, die der Erblasser als Steuerpflichtiger durch die Verwirklichung von Steuertatbeständen begründet hat und die mit dem Ablauf des Todesjahres entstehen. 14 a) Der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG setzt ebenso wie die Erbenhaftung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 15/11
...Unterhaltsrechtlich kommen § 1360a Abs 3, § 1615 Abs 2 BGB als gegenüber der Erbenhaftung nachrangige Haftungsgründe in Betracht (vgl dazu insgesamt nur BSGE 104, 219 ff = SozR 4-3500 § 74 Nr 1). Weder zur Frage der Erbeneigenschaft der Klägerin noch zur Unterhaltsverpflichtung hat das LSG indes Tatsachen festgestellt....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 20/10 R