...BFH-Urteil in BFHE 167, 515, BStBl II 1992, 809 ausführlich begründete Auffassung des Senats, dass es sich bei einem vor dem Erbfall erklärten Erb- oder Pflichtteilsverzicht auch steuerrechtlich um einen unentgeltlichen Vorgang handelt (offen gelassen im BFH-Urteil in BFHE 190, 178, BStBl II 2000, 82), der ggf. der Besteuerung nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz unterliegt, nicht aber der Einkommensteuer...