...Prozesszinsen aus dem zivilrechtlichen Rechtsstreit der Klägerin mit ihren früheren Mitgesellschaftern in Höhe von 994.340,39 DM [gemeint wohl: 994.304,39 DM] und die Zinsen auf dem Sperrkonto bei der X-Bank in Höhe von 54.145,58 DM (1998), 99.330,57 DM (1999), 128.374,23 DM (2000) und 88.761,34 DM (2001) in den Streitjahren nicht als Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angesetzt werden und die Einkommensteuer...