...00, BFHE 201, 27, BStBl II 2003, 185), wobei die Tatsachenfeststellung und -würdigung in erster Linie den Finanzgerichten obliegt. 4 Geht man anhand der weiteren Ausführungen der Klägerin zur Beschwerdebegründung davon aus, dass sie grundsätzlich geklärt wissen möchte, ob ein Raum "stets und immer" nur häusliches und niemals außerhäusliches Arbeitszimmer sein kann, wenn er zum Sondereigentum einer Eigentumswohnung...