...Ausgehend vom sanierungsrechtlichen Abwägungsgebot nach § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB hat es aber festgestellt, dass sich den in die Entscheidung einbezogenen Dokumenten keine Abwägung in dem Sinne entnehmen lasse, dass die aus dem Erlass der Satzung den Eigentümern im Sanierungsgebiet entstehenden Nachteile ermittelt, gewichtet und den Sanierungsvorteilen ergebnisoffen gegenübergestellt worden wären....