...Die Bereitstellung von Einrichtungen kann insbesondere durch die Überlassung von Mietleitungen erfolgen, d.h. von permanent festgeschalteten Übertragungswegen, die im Eigentum des bereitstellenden Unternehmens verbleiben und auf Zeit gegen Entgelt überlassen werden (vgl. Stamm/Roth, in: Scheurle/Mayen, TKG, 2. Aufl. 2008, § 41 Rn. 1)....