...Zivilsenat IX ZR 142/16 Drittwiderspruchsklage: Bemessung des Gebührenstreitwerts Auf Antrag der früheren Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Wert des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde auf 62.000 € festgesetzt. 1 Der Gebührenstreitwert einer Drittwiderspruchsklage richtet sich gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG, § 62 Satz 1 GKG, § 6 ZPO nach dem Wert der Forderung, wegen derer die Zwangsvollstreckung...