...Diese Vorschriften verstoßen, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ergibt, nicht gegen höherrangiges Recht und sind insbesondere mit der in Art. 4 Abs. 1 GG gewährleisteten Gewissensfreiheit vereinbar. 5 Art. 4 Abs. 1 GG gewährleistet dem Einzelnen - über das Bilden und Haben einer Gewissensüberzeugung hinaus - das Recht, Leben und Lebensführung...