1. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revisionen der Beklagten zu 10, 14 und 15 gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Kammergerichts vom 28. Februar 2012 durch Beschluss nach § 552a ZPO auf ihre Kosten zurückzuweisen. 2. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten zu 8 gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Kammergerichts vom 28. Februar 2012 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Streitwert: für das Revisionsverfahren 75.641,68 €, für das...