1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hanau vom 30. Juli 2013 a) im Schuldspruch in den Fällen II. 37 - 39 der Urteilsgründe mit den Feststellungen aufgehoben, b) im Schuldspruch im Fall II. 32 der Urteilsgründe dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte des Computerbetrugs schuldig ist, c) im Schuldspruch insgesamt dahingehend klargestellt, dass der Angeklagte des Diebstahls in 31 Fällen, des Computerbetrugs in fünf Fällen sowie des unerlaubten Besitzes eines...