1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 8. Oktober 2013 a) mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben aa) in den Fällen B. III. 2, 8, 14, 15 und 19 der Urteilsgründe, bb) im Ausspruch über die Gesamtstrafe, b) in den Fällen B. III. 1, 3, 4, 6, 7, 9-13, 17, 18 und 20 der Urteilsgründe im Schuldspruch dahin geändert und neu gefasst, dass der Angeklagte schuldig ist - der gewerbsmäßigen Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in drei...