Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Schmerzhafte anale Penetrationshandlungen gegenüber Kindern können eine körperlich schwere Misshandlung (§ 176a Abs. 5, § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a StGB) darstellen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 422/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 19. Februar 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 239/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 13. Dezember 2013 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Rüge, die Zeugin M. P. sei nicht vor jeder Vernehmung in der Hauptverhandlung über...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 272/14
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 138/14
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Juni 2014 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt. Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 45/14
Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 14. Zivilkammer - vom 12. März 2014 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 85/14
Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung von Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss an sich, so begründet sie damit ihre alleinige Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 5/14
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 14. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 21. März 2014, berichtigt durch Beschluss vom 23. Mai 2014, wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 214.051,11 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 88/14
Der Anlageberater hat auch dann über das Risiko einer wieder auflebenden Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB aufzuklären, wenn diese auf 10% des Anlagebetrags begrenzt ist.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 82/14
Der vertypte Strafmilderungsgrund des § 46a Nr. 1 StGB ist auf den vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB nicht anwendbar.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 213/14
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 2. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 4. Juli 2014 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 79.774,66 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 166/14
1. Die Haft zur Sicherung der Abschiebung darf nicht „auf Vorrat“ angeordnet werden, indem ihr Beginn an das Ende einer laufenden Straf- oder Untersuchungshaft und damit an einen in der Zukunft liegenden ungewissen Zeitpunkt geknüpft wird (Aufgabe des Senatsbeschlusses vom 9. März 1995, V ZB 7/95, BGHZ 129, 98 ff., bestätigt durch Senatsbeschluss vom 4. März 2010, V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 12). 2. Sie kann jedoch parallel zu einer laufenden Straf- oder Untersuchungshaft angeordnet werden,...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 77/14
Die Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden Urteils erstreckt sich entsprechend § 322 Abs. 2 ZPO auch auf die Aberkennung von Gegenforderungen, mit denen der Kläger gegen die titulierte Forderung aufgerechnet hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 30. März 1994, VIII ZR 132/92, NJW 1994, 2769, 2770 und Beschluss vom 28. Juni 2006, XII ZB 9/04, NJW-RR 2006, 1628 Rn. 10).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 4/13
Einer im Vorgriff auf den Erlass eines Heranziehungsbescheids (hier: Kosten zur Beseitigung von Umweltgefahren) erhobenen "vorbeugenden" (amtshaftungsrechtlichen) Feststellungsklage fehlt grundsätzlich das Feststellungsinteresse.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 51/13
Gepfändetes Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto, das erst nach Ablauf des auf den Zahlungseingang folgenden Kalendermonats an den Gläubiger geleistet werden darf, kann, soweit der Schuldner hierüber in diesem Kalendermonat nicht verfügt und dabei seinen Pfändungsfreibetrag nicht ausschöpft, in den übernächsten Monat nach dem Zahlungseingang übertragen werden und erhöht dort den Pfändungsfreibetrag.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 115/14
Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters nach den Regelsätzen verletzt trotz der Geldentwertung seit dem Inkrafttreten der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung im Jahr 1999 derzeit noch nicht den Anspruch des Verwalters auf eine seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessene Vergütung.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 60/13
1. Eine Feststellung nach § 111i Abs. 2 Satz 1 StPO setzt nicht voraus, dass eine Beschlagnahme nach § 111c StPO vorgenommen oder ein Arrest nach § 111d StPO (wirksam) angeordnet wurde und/oder im Zeitpunkt der Feststellung, also des Urteils, noch besteht. 2. Der Umstand, dass über das Vermögen eines von der Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO Betroffenen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht dieser Feststellung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Staat hierdurch (lediglich) -...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 60/14
§ 32 Abs. 2 Satz 1 BJagdG ist, soweit Wildschaden an Forstkulturen, die durch Einbringen anderer als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind, nur bei Herstellung üblicher Schutzvorrichtungen ersetzt wird, nicht analog auf sogenannte Erstaufforstungen anwendbar, bei denen erstmals im Jagdbezirk ein Forstbestand geschaffen wird und deshalb keine Hauptholzart existiert.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 61/14
Die in dem Verfahren der Abschiebungshaft erforderliche Dokumentation der Belehrung eines anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen über die Folgen eines Rechtsmittelverzichts kann nur bis zum Abschluss der Instanz erfolgen; eine auf Anforderung des Rechtsmittelgerichts gefertigte dienstliche Stellungnahme des die Haft anordnenden Richters ist nicht ausreichend (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 1. Dezember 2011, V ZB 73/11, NVwZ 2012, 319 f.).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 87/14
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss der Zivilkammer 84 des Landgerichts Berlin vom 5. Dezember 2013 wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 4.500 €.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 57/14