Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
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Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg - 4. Zivilsenat - vom 30. Juni 2015 und die Beschlüsse des Landgerichts Würzburg - 2. Zivilkammer - vom 3. März 2015 und 11. Juni 2015 wird auf Kosten des Schuldners als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 3.500 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 51/15
Der in einem Handelsvertretervertrag enthaltenen Bestimmung "Frau F. ist als selbständiger Bausparkassen-/Versicherungsvertreter/-in nach § 92 i.V.m. §§ 84 ff. HGB im Hauptberuf ständig damit betraut, ausschließlich für die P. und ihre Produktpartner Bauspar-, Finanzierungs- und Vermögensaufbauprodukte zu vermitteln" ist ein vertragliches Tätigkeitsverbot im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB zu entnehmen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2014, VII ZB 16/14, ZVertriebsR...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 8/15
Auf die Rechtsbeschwerde des Gläubigers wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 8. Januar 2015 aufgehoben. Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 8. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten der Rechtsmittel hat der Schuldner zu tragen. Gegenstandswert: 189,82 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 6/15
Der Antrag des Verurteilten, das Verfahren wegen Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör in die Lage vor Erlass der Senatsentscheidung vom 8. Oktober 2015 zurückzuversetzen, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 241/15
1. Der Anspruch des Versicherungsnehmers aus der Rechtsschutzversicherung ist auf die Befreiung von den bei der Wahrung der rechtlichen Interessen entstehenden Kosten gerichtet. Der Versicherer kann diesen Befreiungsanspruch hinsichtlich der von ihm nach § 2 Abs. 1 Buchst a ARB 75 zu tragenden gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts auch dadurch erfüllen, dass er dem Versicherungsnehmer Kostenschutz für einen etwaigen Gebührenprozess zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 266/14
Erbschaftsansprüche i.S. des § 15 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28. Mai 1929 liegen nur vor, wenn das materielle Erbrecht der Parteien Gegenstand des Rechtsstreits ist; der Rechtsstreit über diese Ansprüche muss dazu führen, dass über eine zwischen den Parteien streitige Erbenstellung oder erbrechtliche Berechtigung eine verbindliche Entscheidung getroffen wird.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 68/15
Bounty Besteht zwischen einer verkehrsdurchgesetzten dreidimensionalen Klagemarke und der beanstandeten, für identische Waren verwendeten Form eine hochgradige Zeichenähnlichkeit, so ist im Regelfall davon auszugehen, dass der Verkehr nicht nur die Form der Klagemarke, sondern auch die angegriffene Gestaltung als herkunftshinweisend wahrnimmt (Fortführung von BGH, Urteil vom 25. Januar 2007, I ZR 22/04, BGHZ 171, 89 Rn. 31 - Pralinenform I und Urteil vom 22. April 2010, I ZR 17/05, GRUR 2010,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 23/14
Ecosoil 1. Der Nachweis des Abschlusses eines Lizenzvertrages im kaufmännischen Geschäftsverkehr kann in der Regel nur durch Vorlage einer schriftlichen Dokumentation des Vertragsschlusses erbracht werden (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. März 2013, I ZR 93/12, GRUR 2013, 1150 Rn. 51 = WRP 2013, 1473 - Baumann). 2. Ein Lizenzvertrag ist im Falle eines Lizenzkaufs regelmäßig beiderseits vollständig erfüllt (§ 103 Abs. 1 InsO), wenn die gegenseitigen Hauptleistungen erbracht sind, also der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 173/14
Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts für Zahlungsverkehrskarten enthaltene Bestimmung "Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte) 15,00 EUR Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat." ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 166/14
Zum notwendigen Inhalt der Berufungsbegründungsschrift.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 18/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 27. April 2015 dahin abgeändert, dass in den Fällen II. 4. bis 6. der Urteilsgründe jeweils die tateinheitliche Verurteilung wegen Besitzes einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition entfällt. 2. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 343/15
Kfz-Stahlbauteil Ob ein Berechtigter die Übertragung einer Patentanmeldung oder die Einräumung einer Mitberechtigung daran verlangen kann bzw. ob ein Anspruch auf Nennung als (Mit-)Erfinder besteht, erfordert einen prüfenden Vergleich der zum Patent angemeldeten Lehre mit derjenigen, deren widerrechtliche Entnahme geltend gemacht wird. Dazu ist in erster Linie zu untersuchen, inwieweit beide Lehren übereinstimmen. Ob eine widerrechtliche Entnahme vorliegt, lässt sich in der dafür vorzunehmenden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 149/12
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 17. November 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die Berufung der Klägerin unter dem Gesichtspunkt einer unzureichenden Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert zurückgewiesen hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 532/14
1. Bei Erinnerungen gegen den Kostenansatz in Rechtsmittelverfahren, die vor Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. August 2013 beim Bundesgerichtshof eingeleitet worden sind, liegt die funktionelle Entscheidungszuständigkeit weiterhin beim Senat. 2. Schließt sich der Berufungsbeklagte der Berufung an, wird er regelmäßig neben dem Berufungskläger zum weiteren Antragsschuldner im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 GKG.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 54/11
1. Die Gerichte des Orts, an dem die Primärverpflichtung aus einem Vertragsverhältnis im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchstabe a EuGVVO alt (= Art. 7 Nr. 1 Buchstabe a EuGVVO neu) erfüllt worden ist oder zu erfüllen war, sind auch für die Entscheidung über die aus der verletzten Primärverpflichtung abgeleiteten Sekundäransprüche international zuständig. 2. Das Revisionsgericht kann die Sache unmittelbar an das erstinstanzliche Gericht zurückverweisen, wenn die Zurückverweisung an dieses Gericht auch...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 120/14
Für wen eine Übereignungsofferte „an den, den es angeht“ angenommen werden soll, bestimmt sich allein nach dem Willen des Empfängers der Erklärung. Will dieser selbst Eigentum erwerben, scheidet ein Eigentumserwerb eines anderen auch dann aus, wenn der Eigenerwerbswille im Innenverhältnis zu diesem pflichtwidrig ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 240/14
1. Der Senat beabsichtigt zu entscheiden: Der Tatrichter übt sein Ermessen bei der Entscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB grundsätzlich nicht rechtsfehlerhaft aus, wenn er im Rahmen einer Gesamtwürdigung der schuldmindernden Umstände die Versagung der Strafmilderung allein auf den Umstand stützt, dass die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters auf von diesem verschuldeter Trunkenheit beruht. 2. Der Senat fragt bei den anderen Strafsenaten an, ob...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 63/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 23. Juni 2015 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass bezüglich des weitergehenden Adhäsionsantrags von einer Entscheidung abgesehen wird. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 477/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten B. und T. wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 9. Januar 2015 jeweils im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel und die dem Nebenkläger insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere als Jugendkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehenden Revisionen der Angeklagten werden verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 274/15
Eine Vollstreckung ist trotz Vorlage urkundlicher Nachweise im Sinne des § 775 Nr. 4 ZPO fortzusetzen, wenn der Gläubiger eine Befriedigung oder die Stundung der titulierten Forderung bestreitet. Der Schuldner muss in diesem Fall seine materiell-rechtlichen Einwendungen mit der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend machen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 62/15