Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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§ 2 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG schließt die Inanspruchnahme des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer nicht aus, wenn die Kündigungserklärung des Versicherungsnehmers und Arbeitgebers dem Versicherer noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zugegangen ist. Allerdings ist die Kündigung des Versicherungsvertrages unwirksam, wenn sie auf einer nach § 3 Abs. 1 BetrAVG unzulässigen Abfindungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beruht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 346/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 11. November 2015 nach § 349 Abs. 4 StPO im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 170/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Juni 2015 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 48/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. August 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels des Angeklagten, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das vorbe-zeichnete Urteil wird verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 564/15
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den "Beschluss" des Landgerichts Gera vom 20. August 2015 wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Verurteilten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 88/16
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 4. September 2015, soweit es die Angeklagte betrifft, im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Gelsenkirchen – Strafrichter – zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 73/16
Der ehebedingte Erwerbsnachteil des unterhaltsberechtigten Ehegatten begrenzt regelmäßig die Herabsetzung seines nachehelichen Unterhaltsanspruchs gemäß § 1578b Abs. 1 BGB. Dieser Nachteil ist nicht hälftig auf beide geschiedenen Ehegatten zu verteilen, sondern in voller Höhe zugunsten des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 84/15
Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Kostenentscheidung im Urteil des Landgerichts Köln vom 26. August 2015 wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 539/15
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Juni 2015 wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur. Der Gegenstandswert des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde wird auf 400.000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVZ 29/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 15. Februar 2016 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zum Antrag des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Das Landgericht hat eine mögliche Strafrahmenmilderung nach § 31 BtMG nicht ausdrücklich erwogen, obwohl nach den Urteilsfeststellungen hierzu Anlass bestand. Denn der Angeklagte hat im Rahmen seiner Einlassung im...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 215/16
inetz GmbH Bei einer über dem Durchschnitt liegenden Anzahl von Zählpunkten pro Anschlusspunkt ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter zur Ermittlung der proportional mengenabhängigen Kostenanteile je Zählpunkt einen Kostennachweis heranzieht, in den die Kosten aller vorhandenen Zählpunkte eingeflossen sind. Die theoretische Möglichkeit, dass dabei einzelne Kostenpositionen noch Synergie- oder Degressionseffekte enthalten könnten, steht dem nicht entgegen.
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  3. EnVR 1/15
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 3. September 2015 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 27.781,47 €.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 439/15
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 2. Oktober 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 79/16
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 20. Januar 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 207/16
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Juni 2015 wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur. Der Gegenstandswert des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVZ 30/15
Pechstein/International Skating Union 1. Der Court of Arbitration for Sports (CAS) in Lausanne ist ein Schiedsgericht im Sinne von § 1025 Abs. 2, § 1032 Abs. 1 ZPO. 2. Ein nach dem "Ein-Platz-Prinzip" organisierter internationaler Sportverband ist hinsichtlich der Zulassung der Athleten zu den von ihm organisierten Sportwettbewerben marktbeherrschend. 3. Es stellt keinen Missbrauch der Marktmacht des Sportverbands dar, wenn er die Teilnahme eines Athleten an einem Sportwettkampf von der...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 6/15
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger gegen den Beschluss des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. Juli 2015 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen. Bei einer unechten...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 385/15
Die Beschwerde der Betroffenen gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. September 2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Bundeskartellamts trägt die Betroffene. Der Streitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird auf 1,5 Millionen Euro festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. KVZ 53/15
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 274/15
Festlegung volatiler Kosten Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 20. März 2013 (BK8-12/011) über die Festlegung volatiler Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten in der zweiten Regulierungsperiode ist rechtmäßig.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 62/14