Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 27. Januar 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Angeklagten H. und K. hinsichtlich Fall 3 der Anklage freigesprochen worden sind. Die Revision betreffend den Angeklagten P. wird verworfen. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 258/16
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 20. Januar 2016 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die von Rechtsanwalt M. unter B. I. 3. erhobene Verfahrensrüge ist bereits unzulässig, da ihr mit Blick auf die Ablehnung nach §...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 567/16
1. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers A. gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 13. Juni 2016 werden verworfen. 2. Die Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren insgesamt entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. 3. Der Nebenkläger A. trägt die Kosten seines Rechtsmittels. 4. Die im Revisionsverfahren entstandenen gerichtlichen Auslagen tragen die Staatskasse und der Nebenkläger A. je zur...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 19/17
1. Zur Behandlung geringfügiger Anrechte beim Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. März 2017, XII ZB 385/15 - juris). 2. Werden geringfügige Anrechte als Rechnungsposten in die Gesamtsaldierung eingestellt, bleiben (fiktive) Teilungskosten unberücksichtigt, wenn diese Anrechte selbst nicht zum Ausgleich herangezogen werden sollen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 310/13
Bei der Betriebskostenabrechnung für ein teils gewerblich und teils zu Wohnzwecken genutztes Grundstück bedarf es bezüglich der Umlage der Grundsteuer keines Vorwegabzugs für die gewerblich genutzten Einheiten.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 79/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Münster vom 3. Februar 2017 im Schuld- und Strafausspruch mit den Feststellungen zur Beschaffenheit der bei der Tat verwendeten Schreckschusswaffe aufgehoben; im Übrigen bleiben sämtliche Feststellungen bestehen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 167/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 19. September 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) in den Fällen II. 3, II. 4 und II. 5 der Urteilsgründe und b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 84/17
1. Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Berufungsführer nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in die Gewährung der beantragten Fristverlängerung berufen, wenn diese mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007, IV ZR 132/06, FamRZ 2007, 1808 Rn. 5; vom 9. Juli 2009, VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8; jeweils mwN). Dies wiederum ist bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dann der Fall, wenn...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZB 69/16
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 4. November 2016 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht die eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Bestimmung des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 73/17
1. Die Revisionen des Angeklagten und der Nebenbeteiligten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 3. Dezember 2015 werden verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. 2. Auf die den Angeklagten betreffende Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorbenannte Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit das Landgericht den Angeklagten im Tatkomplex H. III. der Urteilsgründe vom Vorwurf des (versuchten) Betruges freigesprochen hat,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 265/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 28. Juli 2016 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 626/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 18. März 2016 - mit Ausnahme der Feststellungen, die bestehen bleiben - aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 366/16
Ein Rechtsanwalt wirkt an einer "auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts" nur mit - und verdient damit eine Terminsgebühr nach § 2 Abs. 2 RVG -, wenn bei Beginn des Gesprächs eine Einigung der Parteien noch nicht erzielt worden war.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZB 55/16
Bei einer Publikumspersonengesellschaft ist eine Haftung wegen Prospekthaftung im weiteren Sinne insoweit ausgeschlossen, als sie sich gegen Altgesellschafter richten würde, die nach der Gründung der Gesellschaft rein kapitalistisch als Anleger beigetreten sind.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 344/15
Bei einer Publikumspersonengesellschaft haftet ein mit einer eigenen Kapitaleinlage beteiligter Treuhandkommanditist wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei der Anbahnung des Aufnahmevertrags nicht nur gegenüber nach ihm eintretenden Treugebern, sondern auch gegenüber nach ihm eintretenden Direktkommanditisten.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 10/16
Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerinnen wird der Beschluss des 7. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 15. Dezember 2015 aufgehoben. Den Klägerinnen wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung gegen das Teilurteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 6. Juli 2015 gewährt. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZB 5/16
Die in den von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Darlehensverträgen enthaltene Bestimmung "Kontogebühr: derzeit je Konto 9,48 EUR jährlich (gemäß ABB)" sowie die in den von der Bausparkasse regelmäßig verwendeten und in die Darlehensverträge einbezogenen Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) enthaltene Bestimmung "Für ein Konto in der Darlehensphase beträgt die Kontogebühr 9,48 €." sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 308/15
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 8. Juli 2016 wird verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 576/16
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 9. August 2016 mit den Feststellungen, mit Ausnahme derjenigen zum äußeren Tatgeschehen, aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 658/16
Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussrevision des Klägers das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 6. November 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 345/15