NV: Verbindet der Steuerpflichtige seine Erklärung, er verzichte auf eine mündliche Verhandlung, mit der Einschränkung, dies gelte nicht für den Fall, dass der Senat den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter übertrage, verletzt das FG den Anspruch des Steuerpflichtigen auf rechtliches Gehör, wenn es trotz Einzelrichterübertragung ohne mündliche Verhandlung entscheidet .