1. NV: Es ist weder verfassungswidrig noch sachlich unbillig, wenn sich bei einem Steuerpflichtigen, der ganz überwiegend Einkünfte aus Kapitalvermögen bezieht, die für das letzte Jahr vor Einführung der Abgeltungsteuer (2008) festgesetzte, aber erst im Jahr 2009 gezahlte Kirchensteuer bei der Einkommensteuerveranlagung für 2009 deshalb nicht als Sonderausgabe auswirkt, weil die Einkommensteuer auf diejenigen Einkünfte, die nicht solche aus Kapitalvermögen sind, 0 € beträgt. 2. NV: Auch wenn...