...Inhaltliche Bewertungen, die Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit eines oder mehrerer der beteiligten Richter aufkommen lassen könnten, enthalten sie, so auch hier, nicht. Ebenso wenig ist es entgegen der Auffassung der Klägerin Aufgabe der Terminankündigung, einen Diskurs über das Verfahren in der interessierten Öffentlichkeit zu beeinflussen....