...Eine zweifelsfreie Bewertung dahin, dass der Schuldner sich bereits im Zustand der Zahlungsunfähigkeit bewegt habe, hätte die Angabe von Außenständen iHv. über einer Million Euro noch nicht zugelassen. Auch aus der Berichterstattung in der Presse hätten sich keine Umstände ergeben, aus denen zwingend auf eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hätte geschlossen werden müssen....