...Die diesen Maßstäben genügenden Feststellungen des Landgerichts, der Angeklagte sei, als er von dem Geschädigten abließ, davon ausgegangen, dass dieser an den Messerstichen versterben könnte (UA 7), sind zwar durchaus naheliegend, werden aber durch die von der Kammer vorgenommene Beweiswürdigung nicht getragen. 9 a) Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts....