...Der Fall der Klägerin zeigt jedenfalls, dass bei ihm die Absenkung nicht genau 1,65 % betrug. Die Beklagte hat die Flächenentgelte nur durchschnittlich um „ca. 1,65 Prozent“ gesenkt. Bei der Berechnung ist der Arbeitgeberverband - wie sich aus der E-Mail an die Beklagte vom 16. Mai 2008 ergibt - „von der üblichen Schlüsselmethode, also ausgehend vom Ecklohn und von den Eckgehältern“ ausgegangen....