...Die 0,8-fache Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren wäre nach Nr. 3307 Satz 2 VV RVG auf die Verfahrensgebühr für das streitige Verfahren anzurechnen gewesen, allerdings nur auf der Grundlage des geringeren Gegenstandswerts des streitigen Verfahrens, der hier 42.721,86 € betrug (vgl. OLG München, JurBüro 2013, 303, 304; Schons in Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2....