...Zwischen Personen, die vor dem 2./3.6.2009 einen bindenden ablehnenden Bescheid erhalten hätten, und Personen, die das Verfahren über diesen Zeitpunkt hätten hinausstrecken können, bestünden keine Unterschiede im Verfolgungsschicksal. Demgegenüber sei unmaßgeblich, ob bestandskräftige Bescheide vorlägen oder nicht....