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Urteile für Berufsunfähigkeit

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Beurteilung der Berufsunfähigkeit richtet sich maßgeblich nach dem bisherigen Beruf des Versicherten (vgl. BSG, Urteil vom 25. Juli 2001 - B 8 KN 14/00 R, juris Rn. 13 ff. m.w.N.). Kann dieser nicht mehr ausgeübt werden, hängt der Rentenanspruch davon ab, ob es zumindest eine Tätigkeit gibt, die dem Versicherten sozial zumutbar ist und gesundheitlich wie fachlich noch bewältigt werden kann....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 58/12
...Ausbildungszeiten gemäß Textziffer 35 werden hierbei nicht berücksichtigt. 4 Die Rentenhöhe bei Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974. Als Altersgrenze gilt die Vollendung des 65....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 499/13
...Deshalb fallen Angelegenheiten der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht in den Anwendungsbereich des Art VII, denn diese sind bereits Gegenstand des Art IV Abs 2 des Freundschaftsvertrags, der ausdrücklich die Anwendung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften über Soziale Sicherheit, die ua Leistungen bei Alter, Invalidität oder Berufsunfähigkeit sowie bei Arbeitslosigkeit gewähren...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 17/09 R
...Danach ist die Zustimmung des Integrationsamts zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen erforderlich, wenn die Beendigung im Falle des Eintritts einer teilweisen Erwerbsminderung, der Erwerbsminderung auf Zeit, der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit auf Zeit ohne Kündigung erfolgt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 880/13
...Ausbildungszeiten gemäß Textziffer 35 werden hierbei nicht berücksichtigt. 4 Die Rentenhöhe bei Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974. Als Altersgrenze gilt die Vollendung des 65....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 542/13
...Ausbildungszeiten gemäß Textziffer 35 werden hierbei nicht berücksichtigt. 4 Die Rentenhöhe bei Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974. Als Altersgrenze gilt die Vollendung des 65....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 324/12
..."Versicherungsfall" ist dabei je nach Art des Versorgungsbezugs der Eintritt der Berufsunfähigkeit, des Todes bzw bei Altersrenten das Erreichen des Rentenalters oder des vereinbarten Auszahlungstermins. Waren Kapitalleistungen zu einem vor dem 1.1.2004 liegenden Zeitpunkt bereits geschuldet, waren sie nach altem Recht beitragsfrei....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 16/10 R
...Danach ist die Zustimmung des Integrationsamtes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen erforderlich, wenn die Beendigung im Falle des Eintritts einer teilweisen Erwerbsminderung, der Erwerbsminderung auf Zeit, der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit auf Zeit ohne Kündigung erfolgt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 1002/12
...G" festgestellt. 3 Der Kläger war seit Mai 1990 als selbstständiger Handwerksmeister mit eigener Firma in L. tätig. 4 Mit Beschluss des Amtsgerichts L. vom 5.6.1996 wurde wegen Zahlungsunfähigkeit des Klägers über dessen Vermögen das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet und mit Beschluss vom 26.9.2002 eingestellt. 5 Die Beklagte bewilligte dem Kläger mit Bescheid vom 10.10.1996 eine Rente wegen Berufsunfähigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 85/09 R
...Die Beklagte bewilligte dem Kläger ab 1989 Rente wegen Berufsunfähigkeit, zeitweise Erwerbsunfähigkeit, sowie ab 2001 Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer (Bescheid vom 27.6.2001). Von Dezember 2001 bis Dezember 2002 war der Kläger als technischer Angestellter bei einer Heizungs- und Klimafirma tätig....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 54/10 R
...Lebensjahres oder die ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente), der verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) oder von Hinterbliebenen (Hinterbliebenenrente) vorsieht. 72 Diese Voraussetzungen sind bei der Pensionskasse des Klägers nicht gegeben....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 10/15
...Seit 1.10.2008 erhält der Kläger eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit unter Zugrundelegung des Beginns einer Arbeitsunfähigkeit wegen Lumboischialgien am 15.9.2008als Leistungsfall. Im Februar 2009 beantragte der Kläger die Anerkennung einer BK 2108....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 20/14 R
2014-09-02
BAG 3. Senat
...Anrechnungszeit besteht aus der Anmeldungszeit und der Zurechnungszeit. (2) Die Anmeldungszeit ist die Zeit der Anmeldung bei der Unterstützungskasse bis zum Eintritt eines Unterstützungsfalles. (3) Die Gesamtzeit ist die Zeit von der erstmaligen Anmeldung bei der Unterstützungskasse bis zum Eintritt des Unterstützungsfalles. (4) Die Zurechnungszeit ist die Zeit nach Eintritt des Unterstützungsfalles der Berufsunfähigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 1045/12
...Anrechnungszeit besteht aus der Anmeldungszeit und der Zurechnungszeit. (2) Die Anmeldungszeit ist die Zeit der Anmeldung bei der Unterstützungskasse bis zum Eintritt eines Unterstützungsfalles. (3) Die Gesamtzeit ist die Zeit von der erstmaligen Anmeldung bei der Unterstützungskasse bis zum Eintritt des Unterstützungsfalles. (4) Die Zurechnungszeit ist die Zeit nach Eintritt des Unterstützungsfalles der Berufsunfähigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 951/12
...Anrechnungszeit besteht aus der Anmeldungszeit und der Zurechnungszeit. (2) Die Anmeldungszeit ist die Zeit der Anmeldung bei der Unterstützungskasse bis zum Eintritt eines Unterstützungsfalles. (3) Die Gesamtzeit ist die Zeit von der erstmaligen Anmeldung bei der Unterstützungskasse bis zum Eintritt des Unterstützungsfalles. (4) Die Zurechnungszeit ist die Zeit nach Eintritt des Unterstützungsfalles der Berufsunfähigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 501/12
...Anrechnungszeit besteht aus der Anmeldungszeit und der Zurechnungszeit. (2) Die Anmeldungszeit ist die Zeit der Anmeldung bei der Unterstützungskasse bis zum Eintritt eines Unterstützungsfalles. (3) Die Gesamtzeit ist die Zeit von der erstmaligen Anmeldung bei der Unterstützungskasse bis zum Eintritt des Unterstützungsfalles. (4) Die Zurechnungszeit ist die Zeit nach Eintritt des Unterstützungsfalles der Berufsunfähigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 510/12
...Lebensjahres oder nach Eintritt der Berufsunfähigkeit des Mitglieds geschlossen wurde und nicht mindestens drei Jahre bestanden hat. Allerdings ging es in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Verfahren um ein Versorgungswerk einer Rechtsanwaltskammer, das sich - wie eine Versicherung - ausschließlich durch Beiträge seiner Mitglieder finanzierte....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 137/13
...August 1998 eine Rente wegen Berufsunfähigkeit, erhält seit dem 1. Februar 1999 eine Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige und ist gleichfalls Mitglied der Krankenversicherung der Rentner....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 79/09, 1 BvR 1235/09, 1 BvR 1298/09, 1 BvR 1701/09, 1 BvR 3148/10
...Anrechnungszeit besteht aus der Anmeldungszeit und der Zurechnungszeit. (2) Die Anmeldungszeit ist die Zeit der Anmeldung bei der Unterstützungskasse bis zum Eintritt eines Unterstützungsfalles. (3) Die Gesamtzeit ist die Zeit von der erstmaligen Anmeldung bei der Unterstützungskasse bis zum Eintritt des Unterstützungsfalles. (4) Die Zurechnungszeit ist die Zeit nach Eintritt des Unterstützungsfalles der Berufsunfähigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 414/12
...Anrechnungszeit besteht aus der Anmeldungszeit und der Zurechnungszeit. (2) Die Anmeldungszeit ist die Zeit der Anmeldung bei der Unterstützungskasse bis zum Eintritt eines Unterstützungsfalles. (3) Die Gesamtzeit ist die Zeit von der erstmaligen Anmeldung bei der Unterstützungskasse bis zum Eintritt des Unterstützungsfalles. (4) Die Zurechnungszeit ist die Zeit nach Eintritt des Unterstützungsfalles der Berufsunfähigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 636/10