...Das Gesetz kommt ferner Arbeitnehmern nicht zugute, die aufgrund ihrer Berufsunfähigkeit dem Arbeitsmarkt ohnehin nicht mehr zur Verfügung stehen (vgl. LSG NW 10. Januar 2007 - L 2 KN 180/04 -). Es dient damit auch nicht der Abdeckung des Invaliditätsrisikos. 46 (2) Die Einstandspflicht des Beklagten folgt jedoch daraus, dass der Kläger eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhält....