...) Diese Verordnung gilt für alle Rechtsvorschriften über Zweige der sozialen Sicherheit, die folgende Leistungsarten betreffen: a) Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft, b) Leistungen bei Invalidität einschließlich der Leistungen, die zur Erhaltung oder Besserung der Erwerbsfähigkeit bestimmt sind, c) Leistungen bei Alter, d) Leistungen an Hinterbliebene, e) Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten...