...Es fehle auch an den subjektiven Voraussetzungen für eine Mittäterschaft oder Beihilfe, da zugunsten des Angeklagten, entsprechend seiner Einlassung, davon auszugehen sei, dass er von den Geschehnissen gänzlich überrascht worden sei, insbesondere nicht damit rechnete, dass es zu Straftaten durch D. kommen werde....