...Sie ist seit 1984 bei der Beklagten beschäftigt und wird derzeit in der Kindertagesstätte „K“, einer integrativen Einrichtung für Kinder mit und ohne Behinderung, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Stunden eingesetzt. Die Gruppe, in der die Klägerin tätig ist, bestand zuletzt aus 16 Kindern, von denen drei eine Behinderung haben. Diese werden insbesondere von der Klägerin betreut....