...Sie ist seit 1982 bei der Beklagten beschäftigt und wird derzeit in der Kindertagesstätte „K“, einer integrativen Einrichtung für Kinder mit und ohne Behinderung, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden eingesetzt. Die Gruppe, in der die Klägerin tätig ist, bestand zuletzt aus 15 Kindern, von denen zwei eine Behinderung haben. Diese werden insbesondere von der Klägerin betreut....