...Die Bebauung des Grundstücks mit Wohnhaus und Garage erfolgte auf der Grundlage des Kenntnisgabeverfahrens (§ 51 LBO BW); die dem Bauantrag beigefügten Lagepläne und Schnitte sahen keine abschüssige Garagenzufahrt vor. 3 Im September 2012 beantragte der Kläger bei der Beklagten, auf der seiner Garage gegenüber liegenden Straßenseite ein Parkverbot einzurichten....