...Unabhängig davon folgt daraus, dass die Arbeitsgruppe im Richtbeispiel „Gesundheitspflegerin in der Psychiatrie“ das Wort „Fach-“ vor dem Begriff „Gesundheitspflegerin“ gestrichen hat, um deutlich zu machen, dass auch die Pflegerin ohne Fachweiterbildung in die Entgeltgruppe 9 (jetzt Entgeltgruppe 8) AVR-DW EKD einzugruppieren sei, nur, dass die Kommission für die Eingruppierung nicht auf eine formale Ausbildung...