...Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Überlassung eines gemeinschaftlichen Grundstücks zur Alleinnutzung an einen Miteigentümer sei nicht einschlägig, weil die Gebrauchsüberlassung hier nicht allein an den Beklagten zu 2, sondern zugleich an die Beklagte zu 1 als Vertragspartnerin erfolgt sei. 11 Die vom Beklagten zu 2 erklärte Aufrechnung mit Gegenforderungen sei schon deshalb unwirksam, weil...