...Die Daten seien statistisch nicht hinreichend signifikant und es lasse sich nicht nachvollziehen, wie der Bedarf durch ein Darlehen für die Anschaffung langlebiger Gebrauchsgegenstände (§ 24 Abs. 1 SGB II) gedeckt werden solle, wenn dies eine zehnprozentige Reduzierung der Leistungsauszahlungen durch Aufrechnung (§ 42a Abs. 2 Satz 1 SGB II) zur Folge habe....