...Es war der Ansicht, die Aufenthaltsbefugnis der Klägerin nach § 31 Abs. 1 AuslG 1990 entspreche einer Aufenthaltserlaubnis nach § 32 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), die nur in Verbindung mit der Erlaubnis einer Erwerbstätigkeit zum Anspruch auf Kindergeld führe....