...Einer darauf bezogenen Entscheidung über die im Kollisionsfall geltenden Grundsätze bedarf es daher nicht. 59 bb) Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts setzt die GBV 87 weder die fortbestehende Unternehmenszugehörigkeit der von ihr erfassten Betriebe zur L AG noch das Bestehen eines Arbeitsvertrags mit dieser voraus. 60 Dem steht nicht entgegen, dass nach Nr....