Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
2011-06-29
BAG 5. Senat
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2009 - 9 Sa 595/09 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. April 2009 - 3 Ca 7928/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 161/10
Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. März 2010 - 6 TaBV 6/09 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 24/10
2011-06-29
BAG 5. Senat
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2009 - 9 Sa 511/09 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. April 2009 - 3 Ca 7926/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 162/10
§ 45 Satz 2 WPO (juris: WiPrO) ist iVm. § 45 Satz 1 WPO verfassungskonform einschränkend so zu verstehen, dass die Bereichsausnahme von der Betriebsverfassung nur für angestellte Wirtschaftsprüfer mit Prokura gilt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 15/10
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. Dezember 2008 - 16 Sa 901/08 E - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 6. Mai 2008 - 5 Ca 30/08 E - abgeändert. 3. Die Klage wird abgewiesen. 4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 135/09
Ein Betriebsratsmitglied muss sich grundsätzlich bei seinem Arbeitgeber abmelden, bevor es an seinem Arbeitsplatz Betriebsratstätigkeit verrichtet. Das gilt nicht, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls nicht ernsthaft in Betracht kommt, die Arbeitseinteilung vorübergehend umzuorganisieren. Der Arbeitgeber kann dann aber verlangen, dass ihm die Gesamtdauer der in einem bestimmten Zeitraum ausgeübten Betriebsratstätigkeit nachträglich mitgeteilt wird.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 135/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. August 2009 - 13 Sa 1673/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 651/09
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2009 - 9 Sa 590/09 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. April 2009 - 3 Ca 7927/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 163/10
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. Oktober 2009 - 9 Sa 119/09 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 6. November 2008 - 6 Ca 1033/08 - abgeändert. 3. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. 4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 855/09
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2010 - 19 Sa 1681/09, 19 Sa 1742/09 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 4. Juni 2009 - 1 Ca 840/08 - zurückgewiesen hat. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 4. Juni 2009 - 1 Ca 840/08 - abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. 3. Der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 186/10
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Teilbeschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Oktober 2009 - 16 TaBV 848/08 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 5/10
2011-06-28
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Februar 2009 - 9 Sa 1653/08 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen den Feststellungsausspruch richtet. Im Übrigen wird das Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 284/09
1. § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG schreiben vor, dass der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden hat. § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG legt fest, dass diese Verpflichtung entfällt, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, die Leistungen jährlich um wenigstens 1 vH anzupassen. Dies gilt nach § 30c Abs. 1 BetrAVG nur, wenn die Versorgungszusage nach dem 31. Dezember 1998 erteilt wurde. 2. Eingriffe in...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 282/09
1. Im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG ist auf den Kaufkraftverlust abzustellen, der sich aus dem zum Anpassungsstichtag aktuellsten vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex ergibt. 2. Wird die Anpassungsverpflichtung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG durch gerichtliches Urteil bestimmt, sind Prozess- und Verzugszinsen erst ab Rechtskraft des Urteils zu zahlen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 859/09
2011-06-28
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Februar 2009 - 9 Sa 1655/08 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 286/09
Die Mitteilungspflicht nach § 9 Abs. 1 BetrAVG dient dazu, Ansprüche und Anwartschaften nach Eintritt der Insolvenz des Arbeitgebers möglichst rasch festzustellen. Der Träger der Insolvenzsicherung hat den Versorgungsberechtigten die Ansprüche und Anwartschaften nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach mitzuteilen. § 9 Abs. 1 BetrAVG begründet einen Auskunftsanspruch der Versorgungsberechtigten.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 385/09
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Mai 2009 - 10 Sa 1320/08 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 20. Juni 2008 - 1 Ca 1732/07 - abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Beklagte seit dem 1. Oktober 2006 verpflichtet ist, an den Kläger betriebliche Altersversorgung in Höhe von 2.977,00 Euro brutto monatlich, jeweils zum Ende des Kalendermonats, zu zahlen. Die Beklagte wird...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 448/09
Eine Rechtsfrage hat nicht allein deshalb grundsätzliche Bedeutung iSv. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, weil von ihr mehr als 20 Arbeitsverhältnisse bei dem beklagten Arbeitgeber betroffen sein können.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZN 146/11
2011-06-28
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. September 2008 - 4 Sa 438/08 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 137/09
2011-06-28
BAG 3. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Februar 2009 - 9 Sa 1654/08 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen den Feststellungsausspruch richtet. Im Übrigen wird das Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 285/09