Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin (Mechatroniker-Ausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. MechatronikerAusbV
  3. § 9
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin (Mechatroniker-Ausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. MechatronikerAusbV
  3. § 10
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin (Mechatroniker-Ausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. MechatronikerAusbV
  3. § 3
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin (Mechatroniker-Ausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. MechatronikerAusbV
  3. § 1
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin (Mechatroniker-Ausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. MechatronikerAusbV
  3. Inhaltsübersicht
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin (Mechatroniker-Ausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. MechatronikerAusbV
  3. § 4
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin (Mechatroniker-Ausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. MechatronikerAusbV
  3. § 2
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. April 2009 - 3 Sa 957/08 B - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 571/09
Eine Regelung in einer tariflichen Versorgungsordnung, die bestimmt, dass zwar ein beim Versorgungsschuldner erzieltes eigenes Arbeitseinkommen des Hinterbliebenen die Hinterbliebenenrente mindert, nicht jedoch ein Einkommen aus einer Tätigkeit für einen anderen Arbeitgeber, verstößt in der Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 398/09
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Mai 2009 - 11 Sa 750/08 - aufgehoben. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 26. Juni 2008 - 20 Ca 17820/07 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 477/09
Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. Januar 2009 - 4 Sa 378/07 - insoweit aufgehoben, als der Klage stattgegeben wurde. Im Umfang der Aufhebung wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 24. November 2006 - 1 Ca 1701/06 - zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 383/09
Die Regelungen in § 7 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4, § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG zur Berechnung der insolvenzgeschützten Betriebsrentenanwartschaft und der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen nicht gegen das unionsrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 434/09
Verordnung zur Gleichstellung der bei der Bundesknappschaft erworbenen Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Prüfung nach dem Tarifvertrag über die Fortbildung von Angestellten mit Zeugnissen zur Sozialversicherungsfachwirtin oder zum Sozialversicherungsfachwirt – Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
  1. Gesetze
  2. GlPrZBKnV
  3. § 2
Verordnung zur Gleichstellung der bei der Bundesknappschaft erworbenen Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Prüfung nach dem Tarifvertrag über die Fortbildung von Angestellten mit Zeugnissen zur Sozialversicherungsfachwirtin oder zum Sozialversicherungsfachwirt – Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
  1. Gesetze
  2. GlPrZBKnV
  3. § 1
Verordnung zur Gleichstellung der bei der Bundesknappschaft erworbenen Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Prüfung nach dem Tarifvertrag über die Fortbildung von Angestellten mit Zeugnissen zur Sozialversicherungsfachwirtin oder zum Sozialversicherungsfachwirt – Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
  1. Gesetze
  2. GlPrZBKnV
  3. Eingangsformel
Verordnung zur Gleichstellung der bei der Bundesknappschaft erworbenen Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Prüfung nach dem Tarifvertrag über die Fortbildung von Angestellten mit Zeugnissen zur Sozialversicherungsfachwirtin oder zum Sozialversicherungsfachwirt – Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
  1. Gesetze
  2. GlPrZBKnV
  3. Schlussformel
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Januar 2010 - 5 Sa 1120/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 241/10
Die Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses und seines störungsfreien Verlaufs bei der Interessenabwägung im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB verstößt nicht gegen das Gebot einer unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 355/10
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juni 2010 - 18 Sa 2163/09 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 3. August 2009 - 19 Ca 20749/08 - zurückgewiesen hat. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 476/10
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Dezember 2009 - 2 Sa 1667/09 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 38/10