Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

. Gefundene Dokumente: 11.227
DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
I. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Februar 2014 - 13 Sa 968/13 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 23. Mai 2013 - 8 Ca 414/12 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 142,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 244/14
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Februar 2014 - 13 Sa 970/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 246/14
Die Wahrnehmung des Amtes als Beisitzer von Einigungsstellen anderer Betriebe des Arbeitgebers ist grundsätzlich nicht geeignet, einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds darzustellen. Dieses verletzt durch eine solche Beisitzertätigkeit für sich genommen nicht seine arbeitsvertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 ABR 38/14
2015-05-13
BAG 4. Senat
I. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Februar 2014 - 13 Sa 963/13 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 23. Mai 2013 - 8 Ca 320/12 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 394,80 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 243/14
Findet für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden eine Mindestlohnregelung Anwendung (hier: TV Mindestlohn für pädagogisches Personal), ist diese für die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit nach § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 EFZG (juris: EntgFG) maßgeblich, wenn die Mindestlohnregelung selbst keine abweichenden Bestimmungen enthält.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 495/14
1. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. Oktober 2014 - 12 Sa 269/14 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. 2. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 9.600,00 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZN 984/14
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 38/13 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 307/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 457,85 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 810/13
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 37/13 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 308/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 429,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 809/13
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 43/13 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 303/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 603,84 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 813/13
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 39/13 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 311/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 641,97 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 811/13
1. Der Inhalt einer Gesamtbetriebsvereinbarung gilt nach einem Betriebsübergang in dem übertragenen Betrieb als Einzelbetriebsvereinbarung weiter, wenn ihr Gegenstand im Unternehmen des Betriebserwerbers nicht normativ geregelt ist. 2. Ein Arbeitnehmer kann die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangenen Ansprüche mit dessen Ermächtigung zur Insolvenztabelle anmelden und im Bestreitensfall gerichtlich weiterverfolgen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 763/13
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 47/13 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 306/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 429,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 815/13
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 35/13 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 309/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 519,49 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 808/13
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 44/13 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 312/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 243,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 814/13
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. Juni 2013 - 7 Sa 696/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 826/13
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 40/13 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 304/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 604,36 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 812/13
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. November 2012 - 2 Sa 745/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 435/13
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 33/13 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 314/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 429,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 806/13
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 34/13 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 313/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 580,23 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 807/13
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Juni 2013 - 6 Sa 319/13 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 765/13