1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Oktober 2014 - 16 Sa 1094/14 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass auf die Berufung der Beklagten die Zinsentscheidung in Ziff. I des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Mai 2014 - 53 Ca 2203/14 - dahingehend abgeändert wird, dass die zugesprochenen Zinsen erst ab dem 28. November 2013 und dem 28. Januar 2014 geschuldet sind. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.