Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. April 2014 - 6 Sa 583/13 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 352/14
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. Januar 2014 - 7 Sa 398/12 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Schweinfurt - vom 4. Juli 2012 - 9 Ca 1347/11 - abgeändert, soweit die Beklagte in den Ziff. 3 und 4 des Tenors zur Leistung einer persönlichen Zulage gemäß § 14 TVöD-AT verurteilt und in Ziff. 5 des Tenors die Feststellung einer solchen Leistungspflicht getroffen wurde. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 242/14
1. Eine Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis normativ geltenden und den aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvorschriften ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) zu lösen. Danach hat ein Vergleich der in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehenden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen zu erfolgen (sog. Sachgruppenvergleich). 2. Die Dauer der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung und das ihm...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 587/13
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. Januar 2014 - 6 Sa 108/12 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 250/14
Die Tarifvertragsparteien können in einem Tarifvertrag mit sozialplanähnlichem Inhalt für Leistungen mit einer Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion zwischen verschiedenen Gruppen von Gewerkschaftsmitgliedern - solchen, die vor einem Stichtag Gewerkschaftsmitglied waren und später eingetretenen - grundsätzlich differenzieren, wenn der Stichtag nicht willkürlich gewählt wird, sondern für ihn ein sachlicher Grund besteht (hier: Datum des Abschlusses der Tarifverhandlungen über eine...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 796/13
1. Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. November 2014 - 4 Ta 31/14 - aufgehoben. 2. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 11. September 2014 - 5 Ca 282/14 - abgeändert: Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. 4. Der Streitwert wird auf 1.869,00 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZB 10/15
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 7. August 2013 - 11 Sa 56/13 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Beklagte zur Zahlung von 9.500,00 Euro als Abfindung an den Kläger verurteilt hat. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 11. Dezember 2012 - 30 Ca 5213/12 - wird auch insoweit zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung und der Revision hat der Kläger zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 794/13
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 19. Februar 2013 - 2 TaBV 36/12 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 65/13
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Juli 2013 - 11 TaBV 4/13 - wird zurückgewiesen, soweit sich diese gegen die Abweisung des zu 1. erhobenen Antrags richtet. Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 58/13
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. November 2013 - 8 Sa 381/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 223/14
Hat ein Arbeitgeber mit unterschiedlichen Gewerkschaften zwei sich in ihrem Geltungsbereich überschneidende Tarifverträge über eine betriebliche Vergütungsordnung abgeschlossen, liegt eine Tarifpluralität vor, bei der beide Tarifverträge im jeweiligen Betrieb nebeneinander gelten. In einem solchen Fall ist der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gehalten, die Arbeitnehmer unter Beteiligung des Betriebsrats den Entgeltgruppen beider Vergütungsordnungen zuzuordnen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 66/13
2015-04-14
BAG 1. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 7. August 2013 - 11 Sa 60/13 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Beklagte zur Zahlung von 7.000,00 Euro als Abfindung an den Kläger verurteilt hat. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 11. Dezember 2012 - 30 Ca 5214/12 - wird auch insoweit zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung und der Revision hat der Kläger zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 795/13
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. November 2012 - 18 Sa 1095/12 - wird - auf ihre Kosten - zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 478/13
1. Eine geheime Beratung und Abstimmung iSd. § 193 Abs. 1, § 194 GVG verlangt grundsätzlich die mündliche Beratung über den Streitgegenstand im Beisein sämtlicher beteiligten Richter. Eine Nachberatung im Wege einer Telefonkonferenz kann diese nicht ersetzen, sondern nur neben sie treten. 2. Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, dessen bisheriger Arbeitsplatz weggefallen ist, eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit iSd. § 1 Abs. 2 Satz 2...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 417/14
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Dezember 2013 - 16 Sa 1248/12 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. März 2012 - 21 Ca 4130/11 - wird insoweit zurückgewiesen, wie sie sich gegen die Feststellung richtet, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch ihre fristlose Kündigung vom 16. Juni 2011 nicht aufgelöst worden ist. 3. Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 517/14
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. August 2013 - 8 Sa 215/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 783/13
1. Im Fall einer Schwangerschaft aufgrund einer Befruchtung außerhalb des Körpers (In-vitro-Fertilisation) greift das Kündigungsverbot des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ab dem Zeitpunkt der Einsetzung einer befruchteten Eizelle in die Gebärmutter (Embryonentransfer). 2. Eine außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB iVm. § 7 Abs. 1, §§ 1, 3 AGG nichtig, wenn sie wegen der - beabsichtigten - Durchführung einer In-vitro-Fertilisation und der damit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 237/14
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Februar 2014 - 8 Sa 68/13 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 483/14
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 7. August 2012 - 2 Sa 38/12 E - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 30. November 2011 - 7 Ca 1032/11 E - abgeändert: Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, den Kläger für die Zeit vom 1. Februar 2009 bis zum 13. Dezember 2012 entsprechend der Besoldungsgruppe B 5 BBesO in der für Beamte des beklagten Landes in diesem...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 874/12
2015-03-25
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25. März 2013 - 8 Sa 1080/12 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 460/13