Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
1. Der Inhalt einer Gesamtbetriebsvereinbarung gilt nach einem Betriebsübergang in dem übertragenen Betrieb als Einzelbetriebsvereinbarung weiter, wenn ihr Gegenstand im Unternehmen des Betriebserwerbers nicht normativ geregelt ist. 2. Ein Arbeitnehmer kann die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangenen Ansprüche mit dessen Ermächtigung zur Insolvenztabelle anmelden und im Bestreitensfall gerichtlich weiterverfolgen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 763/13
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 47/13 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 306/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 429,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 815/13
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 35/13 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 309/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 519,49 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 808/13
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 44/13 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 312/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 243,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 814/13
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. Juni 2013 - 7 Sa 696/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 826/13
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 40/13 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 304/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 604,36 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 812/13
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. November 2012 - 2 Sa 745/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 435/13
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 33/13 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 314/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 429,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 806/13
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 34/13 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 313/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 580,23 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 807/13
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Juni 2013 - 6 Sa 319/13 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 765/13
2015-05-05
BAG 1. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Juni 2013 - 6 Sa 318/13 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 764/13
Die für den Anspruchsübergang nach § 115 Abs. 1 SGB X geforderte sachliche Kongruenz ist stets gegeben, wenn der Sozialleistungsträger die Sozialleistung "gleichwohl" anstelle des vom Arbeitgeber nicht gezahlten Arbeitsentgelts gewährt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 756/13
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. November 2013 - 6 Sa 334/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Urteilsformel berichtigt und der Beklagte zur Zahlung von Zinsen nicht seit April 2012, sondern seit dem 5. April 2012 verurteilt wird. 2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 78/14
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Januar 2013 - 11 Sa 858/12 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage in Höhe von 9.405,72 Euro nebst Zinsen abgewiesen wurde. Die Sache wird insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 123/13
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 24. Oktober 2013 - 5 Sa 463/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 999/13
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 14. August 2012 - 14 Sa 53/12 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 310/13
1. § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG begründet keine Pflicht, die einschlägige tarifliche Ausbildungsvergütung zu vereinbaren. 2. § 17 Abs. 1 BBiG und § 138 BGB verfolgen unterschiedliche Regelungszwecke. Eine Ausbildungsvergütung, die so hoch ist, dass sie noch nicht gegen die guten Sitten verstößt, muss noch nicht angemessen sein. 3. Auch dann, wenn üblicherweise nur zwischen 80 vH und 100 vH der tariflichen Ausbildungsvergütung gezahlt werden, ist eine die Grenze zu 80 vH unterschreitende...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 108/14
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. August 2013 - 11 Sa 112/13 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11. Dezember 2012 - 8 Ca 820/12 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 883/13
Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. März 2013 - 10 Sa 856/12 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 519/13
1. Zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretungen der Arbeitnehmer iSv. § 3 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG erfordern eine Organstruktur. Arbeitnehmer, die lediglich Hilfsfunktionen für den Betriebsrat wahrnehmen und nicht in einer Organstruktur zusammengefasst sind, sind keine zusätzliche Arbeitnehmervertretung iSv. § 3 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG. 2. Die Hinzuziehung von Hilfspersonen durch den Betriebsrat, die ihn bei der Kommunikation mit der Belegschaft unterstützen sollen (sog....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 102/12