1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. Oktober 2013 - 2 Sa 222/13 - unter ihrer Zurückweisung im Übrigen teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 13. Juni 2013 - 1 Ca 307 c/13 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 577,70 Euro brutto nebst...