Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2016-02-24
BAG 4. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. September 2013 - 9 Sa 56/13 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 13. November 2012 - 6 Ca 512/12 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 992/13
Ein früheres Beamtenverhältnis steht der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG mit dem ehemaligen Dienstherrn nicht entgegen. Ein Beamtenverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 712/13
Freigestellte Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, sich beim Arbeitgeber unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Betriebsratstätigkeit abzumelden, wenn sie außerhalb des Betriebes erforderlichen Betriebsratsaufgaben nachgehen, und sich bei der Rückkehr in den Betrieb zurückzumelden.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 20/14
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. März 2014 - 2 Sa 807/13 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 253/14
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. März 2014 - 16 TaBV 197/13 - aufgehoben. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 15. August 2013 - 4 BV 6/13 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 23/14
Ein beiderseitiger Forderungsverzicht in einem auf Wunsch des Arbeitnehmers geschlossenen, vom Arbeitgeber formulierten Aufhebungsvertrag unterliegt als Nebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Im Sinne dieser Norm benachteiligt er den Arbeitnehmer nur dann unangemessen, wenn der Arbeitgeber die Situation des Arbeitnehmers entgegen den Geboten von Treu und Glauben zur Durchsetzung eigener Interessen ausgenutzt hat.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 258/14
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. September 2013 - 9 Sa 57/13 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 13. November 2012 - 6 Ca 517/12 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 990/13
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. Oktober 2013 - 2 Sa 222/13 - unter ihrer Zurückweisung im Übrigen teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 13. Juni 2013 - 1 Ca 307 c/13 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 577,70 Euro brutto nebst...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 998/13
2016-02-24
BAG 4. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. September 2013 - 9 Sa 58/13 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 13. November 2012 - 6 Ca 514/12 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 991/13
1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. November 2013 - 13 TaBV 778/13 - und - 13 TaBV 839/13 - insoweit aufgehoben, als er die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. März 2013 - 26 BV 18823/12 - zurückgewiesen hat. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. März 2013 - 26 BV 18823/12 - abgeändert: Die Anträge des Betriebsrats...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 5/14
I. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 8. Oktober 2013 - 6 Sa 618/12 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Zurückweisung der Berufung gegen das die Klage hinsichtlich weiterer Bonuszahlungen für die Jahre 2007 und 2008 iHv. 5.132,00 Euro brutto nebst Zinsen abweisende Urteil des Arbeitsgerichts richtet. II. Im Übrigen wird auf die Revision des Klägers das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 8. Oktober 2013 - 6 Sa 618/12 - im...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 44/14
2016-02-23
BAG 9. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Februar 2015 - 3 Sa 110/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten werden der Nebenintervenientin auferlegt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 350/15
2016-02-23
BAG 9. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Februar 2015 - 3 Sa 151/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen. Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten werden der Nebenintervenientin auferlegt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 358/15
Ist in einem Beschlussverfahren ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine freiwillige übertarifliche Zulage rechtskräftig verneint worden, kann der Arbeitnehmer den Anspruch auf Zahlung einer ungekürzten Zulage nicht auf die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung stützen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 73/14
2016-02-23
BAG 9. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Februar 2015 - 3 Sa 134/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten werden der Nebenintervenientin auferlegt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 349/15
Die Rechtsbeschwerde der Gruppenvertretung der Copiloten gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. März 2013 - 4 TaBV 252/11 - wird als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 82/13
2016-02-23
BAG 9. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Februar 2015 - 3 Sa 103/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen. Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten werden der Nebenintervenientin auferlegt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 326/15
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. Februar 2014 - 8 Sa 303/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 5. Dezember 2012 - 7 Ca 1510/12 - als unzulässig verworfen wird. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 230/14
2016-02-23
BAG 3. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Juli 2013 - 6 Sa 1322/12 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 961/13
Eine Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage nach § 140 BGB ist möglich, wenn hinreichende Anhaltspunkte für einen entsprechenden hypothetischen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers bestehen. Der Umdeutung von Betriebsvereinbarungen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung steht keine gegenüber Betriebsvereinbarungen erschwerte Abänderungsmöglichkeit der Gesamtzusage entgegen; sie entsprechen sich im Wesentlichen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 960/13